15. Mai 2012

Erfolgreiche Berufung gegen Verurteilung von Arbeits- und Sozialrechtsaktivist/inn/en

Nach Einlegen der Berufung müssen die sechs Aktivist/inn/en aus Zimbabwe, die im März wegen "Verschwörung zu öffentlicher Gewalt" verurteilt worden waren, vorerst keine gemeinnützige Arbeit mehr ableisten. Es ist wahrscheinlich, daß das zuständige Gericht (High Court) auch die Auflagen und Bewährungsstrafen der sechs aufheben wird.

Die Aktivist/inn/en waren nach der Organisation und Teilnahme an einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Revolution in Ägypten und Tunesien: Welche Lehren können Zimbabwe und die Welt daraus ziehen?" im Februar 2011 zusammen mit 39 weiteren Personen festgenommen worden. Sie wurde am 21. März 2012 zu jeweils 420 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 500 US-Dollar (etwa 380 Euro) verurteilt und erhielten zudem eine bedingte Haftstrafe von zwei Jahren, die ausgesetzt werden soll, sofern sie in den kommenden fünf Jahren keine ähnliche Straftat begehen und die gesamten 420 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Bei den sechs verurteilten Aktivist/inn/en handelt es sich um Munyaradzi Gwisai, Jusdozent an der Universität von Zimbabwe und ehemaliges oppositionelles Parlamentsmitglied; Hopewell Gumbo, Aktivist einer Kampagne zum Erlaß von Schulden; Antonetta Choto, Leiterin des Zimbabwe Labour Centre, einer NGO zur Unterstützung von ArbeitnehmerInnen; Welcome Zimuto, Studentenführer, und um die beiden Aktivisten Eddson Chakuma und Tatenda Mombeyarara.

Als die Behörden die sechs Aktivist/inn/en am 16. März 2011 nach 27 Tagen gegen Kaution freiließ, gaben sie vor Gericht an, während dieser Zeit von Sicherheitskräften gefoltert worden zu sein. Bisher wurde jedoch noch niemand für die mutmaßliche Folter zur Verantwortung gezogen. (Amnesty International)

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URL: http://www.sadocc.at/sadocc.at/news/2012/2012-098.shtml
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