25. April 2003
Haftstrafe für Winnie Mandela
Winnie Madikizela-Mandela ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht in Pretoria setzte am Freitag ein Jahr der Strafe zur Bewährung aus. Am Vortag war Madikizela-Mandela des Diebstahls und Betrugs in insgesamt 68 Fällen für schuldig befunden worden. Richter Peet Johnson sagte bei der Festlegung des Strafmaßes, die für ihrem Kampf gegen die Apartheid berühmt gewordene Madikizela-Mandela sei kein moderner Robin Hood. Gerade wegen ihrer wichtigen Rolle in der Geschichte Südafrikas müsse an ihr ein Exempel statuiert werden. Gleichzeitig zitierte er eine gesetzliche Bestimmung, der zufolge die Verurteilte wahrscheinlich weniger als ein Jahr ihrer Haftstrafe wird absitzen müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die 66-Jährige eine ihrem Alter angemessene Haftstrafe gefordert. Die Höchststrafe hätte bei 15 Jahren Gefängnis gelegen. Der Staatsanwaltschaft zufolge unterschrieb Madikizela-Mandela unter anderem Briefe, mit denen Spenden für nicht existierende Angestellte der Frauen-Liga des regierenden African National Congress (ANC) gesammelt wurden. Madikizela-Mandela hatte auf nicht schuldig plädiert. Unmittelbar nach der Verkündung des Strafmaßes erklärte sie, ihre Ämter als Vorsitzende der einflussreichen ANC-Frauenorganisation und ANC-Abgeordnete im Parlament niederlegen zu wollen.
Die während des Apartheid-Regimes als "Mutter der Nation" gefeierte Madikizela-Mandela fiel in den vergangenen Jahren meist durch negative Schlagzeilen auf. So wurde sie 1991 für schuldig befunden, vier Jugendliche entführt zu haben. Einer der Entführten war von ihrem Leibwächter ermordet worden. Eine Gefängnisstrafe auf sechs Jahre wurde in einem Berufungsverfahren in eine Geldstrafe umgewandelt. Ihre Ehe mit Nelson Mandela wurde 1996 geschieden, nachdem dieser ihr Ehebruch vorgeworfen hatte. (corresp. Pretoria)
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