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Leseprobe INDABA 18/98 CITES-Zwischenbilanz: Von Elfenbeinhandel und ElefantenschutzEin Jahr alt ist nun die im Juni 1997 gefundene Regelung, die drei Ländern im Südlichen Afrika einen kontrollierten Handel mit Elfenbein ab 1999 gestattete. Die Vorbereitungen darauf laufen auf Hochtouren und sollen für den Tierschutz positive Auswirkungen haben, meint Malan Lindeque, der zuständige namibische Experte.
Begleitet von zahlreichen Kontroversen war im Juni 1997 anläßlich der 10. Konferenz der Vertragsstaaten der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) in Harare das internationale Elfenbeinembargo gelockert worden. Bei dem - kurz Artenschutzkonferenz genannten - Meeting hatten Botswana, Namibia und Zimbabwe mit aktiver Unterstützung aller SADC- bzw. afrikanischen Staaten eine Sonderregelung durchgesetzt, die ihnen eine kontrollierte kommerzielle Nutzung von Elfenbeinvorräten ab dem Jahr 1999 gestattet.
Im Jahr 1973 hatte man die CITES-Konvention geschlossen, um ein internationales Kontrollsystem für den Handel mit gefährdeten Tierarten zu etablieren. Seither jedoch wurde CITES - mit gegenwärtig 138 Mitgliedsländern - von einigen Industrieländern wie auch internationalen Umweltorganisationen dazu benutzt, zusammen mit dem illegalen auch den legalen Tierhandel auszuschalten. CITES wurde immer mehr zu einem Instrument, dessen sich die Industrieländer bedienten, um den Entwicklungsländern eine westliche, im Prinzip moralische und pragmatisch schwer umsetzbare Sichtweise des Problems aufzuzwingen. Die Folge davon war, daß das praktisch umfassende Verbot des Handels mit der afrikanischen "Megafauna" - Rhinozeros, Elefant, Leopard, Cheetah, Flußpferd, Gorilla, Schimpanse, Okapi, Löwe oder Krokodil - und ihren Folgeprodukten nicht zu verstärktem Tierschutz, sondern eher zu Problemen bei der Tierkonservation führte. Die Annahme der afrikanischen Vorschläge bei der Artenschutzkonferenz 1997 bedeutete nun einen sehr begrenzten und streng kontrollierten Handel unter internationaler Aufsicht. Botswana, Namibia und Zimbabwe dürfen ab 1999 jene Lagerbestände an Elfenbein verkaufen, die von natürlich oder bei Unfällen gestorbenen Tieren stammen. Dies sind bei Botswana 25,3 Tonnen, bei Zimbabwe 20 Tonnen und bei Namibia 13,8 Tonnen. Die Elfenbeinexporte dieser drei afrikanischen Staaten dürfen jedoch nur nach Japan erfolgen. Japan hat strikte Einfuhrkontrollen und ist traditionell ein Verbraucher von Elfenbein und nicht - wie Hongkong oder Taiwan - lediglich Durchgangsland für die Verarbeitung. Sollte es eine Zunahme des illegalen Handels geben oder Anzeichen für ein Wiederaufflammen der Wilderei, tritt das Elfenbein-Handelsembargo wieder voll in Kraft. In Namibia sind alle für den Handel in Frage kommenden Elefantenstoßzähne bisher zentral gesammelt und einzeln numeriert und katalogisiert worden. Sämtlicher anderer Handel blieb im namibischen Recht auch weiterhin untersagt. "Es ist unbedingt erforderlich, daß strikteste Kontrollen durchgeführt werden, denn das internationale Vertrauen in einen regulierten Elfenbeinhandel muß hergestellt werden," erklärten Vertreter des namibischen Ministeriums für Tierschutz und Tourismus, das für die Umsetzung der CITES-Konvention zuständig ist.
Die Einnahmen aus dem Verkauf der 13,8 Tonnen Elfenbein müssen per Regierungsbeschluß für Projekte zum Schutz der Elefanten und von dörflichen Tierschutzprogrammen verwendet werden. Die Mittel dafür sollen von einem speziellen, vom Parlament errichteten Fonds verwaltet werden. Es gibt keine privaten Gewinninteressen, um ein Anwachsen des illegalen Handels zu vermeiden. Insgesamt rechnet man mit einem Ertrag von einigen Millionen namibischen Dollars. In den Folgejahren werden die verkaufbaren Bestände bzw. die Erträge daraus wesentlich kleiner sein.
Es ist die klare Absicht Namibias, seine Elefantenpopulation mit derselben oder sogar noch größerer Sorgfalt zu schützen als vor der Lockerung des Embargos. Die Zusammenarbeit mit den übrigen Staaten der Region sollte sogar noch ausgeweitet werden. An die namibische Öffentlichkeit wurde appelliert, Fälle von Wilderei oder illegalen Elfenbeinverkäufen behördlich zu melden; damit soll Tierschutzorganisationen in Europa oder den Vereinigten Staaten kein Vorwand geliefert werden, gegen die neugefundene Regelung insgesamt aufzutreten.
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